Das Jugendforum Rostock tritt im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Bundesprogramm “Demokratie leben!” für die Stärkung der Beteiligung junger Menschen an der Partnerschaft für Demokratie ein. Grundsätze des Jugendforums sind die Anerkennung demokratischer Grundstrukturen und Vielfalt in Rostock.
Das Jugendforum Rostock ist eine offene Gruppe 14- bis 27-jähriger, die sich für die Interessen junger Leute in Rostock einsetzt. Die Mitglieder des Jugendforums arbeiten überparteilich und konfessionell unabhängig.
Zu den Aufgaben des Jugendforums Rostock gehören die eigenverantwortliche Entscheidung über die Vergabe von Mitteln des Jugendfonds der Partnerschaft für Demokratie sowie aus dem Jugendbeteiligungsfonds der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt das Jugendforum eigene Projekte, Veranstaltungen und Aktionen durch und fördert Projekte anderer junger Menschen, die in Rostock wohnen, studieren, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen. Die Organisation und Leitung des Jugendforums wird durch seine Mitglieder übernommen und von der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beim Verein Bunt statt braun e.V. begleitet und unterstützt.
§1 Mitgliedschaft im Jugendforum
(1) Wer Mitglied werden möchte, muss
1. einen Antrag auf Mitgliedschaft im Jugendforum ausfüllen,
2. 14 bis 27 Jahre alt sein,
3. in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnen, studieren, die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen und
4. die Geschäftsordnung des Jugendforums anerkennen.
(2) Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss im Jugendforum bei der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie oder bei einem Offenen Jugendforum eingereicht werden. Das Organisationsteam des Jugendforums entscheidet über den Antrag. Die Entscheidung wird der antragsstellenden Person bekannt gegeben.
(3) Die Mitgliedschaft im Jugendforum endet, wenn eine der Voraussetzungen des Abs. 1 nicht mehr vorliegt oder mit einer Austrittserklärung per Mail oder Post gegenüber dem Jugendforum.
(4) Wer eine Woche vor der Sitzung des Jugendforums Mitglied ist, ist auf der Sitzung abstimmungsberechtigt.
§ 2 Organisationsteam des Jugendforums
(1) Aus den Reihen der Mitglieder des Jugendforums wird ein Organisationsteam gebildet. Das Organisationsteam soll aus mindestens fünf Personen bestehen.
(2) Das Organisationsteam legt in Zusammenarbeit mit der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie die Termine und Orte für seine Treffen fest. Dabei ist auf Schulzeiten Rücksicht zu nehmen. Treffen sind so zu planen, dass mindestens drei Mitglieder des Organisationsteams teilnehmen könnten.
(3) Das Organisationsteam hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Jahresplanung
2. Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Jugendforums
3. Öffentlichkeitsarbeit
4. Protokollführung
5. Vertretung des Jugendforums nach außen
(4) Bei Sitzungen des Jugendforums stellt sich das Organisationsteam vor und berichtet über seine Tätigkeiten.
(5) Ein Mitglied des Organisationsteams vertritt das Jugendforum bei den Sitzungen des Begleitausschusses der Partnerschaft für Demokratie Rostock.
§ 3 Sitzungen des Jugendforums
(1) Das Jugendforum soll alle sechs bis acht Wochen, mindestens jedoch viermal im Jahr tagen. Die Termine werden im Januar des lfd. Jahres bekanntgegeben. Die Sitzungen finden öffentlich statt.
(2) Sitzungen sollen nachmittags, an einem mit dem ÖPNV erreichbaren Ort innerhalb Rostocks, stattfinden. Das Organisationsteam kann entscheiden, eine Sitzung online, über eine DSGVO-konforme Plattform, stattfinden zu lassen.
(3) Die Einladung erfolgt per Ankündigung auf den öffentlichen Kanälen des Jugendforums unter Angabe von Zeit und Ort mindestens vier Wochen vor der Sitzung. Mitgliedern und Antragsstellenden ist per E-Mail zudem die vorläufige Tagesordnung zuzusenden.
(4) Die Sitzungen sollen so beworben werden, dass Rostocker Jugendliche von ihnen erfahren.
(5) Sämtliche Treffen sind schriftlich zu protokollieren und im Anschluss per E-Mail an die Teilnehmenden der Sitzung und die Mitglieder des Jugendforums zu senden.
§ 4 Rahmenbedingungen für Projektanträge
(1) Das Jugendforum Rostock fördert mit bis zu 1500 € Veranstaltungen und Aktionen von und für Jugendliche im Sinne des Bundesprogramms “Demokratie leben!”, die in Rostock stattfinden oder an Rostocker Jugendliche gerichtet sind. Die Projekte müssen Demokratie oder Vielfalt fördern oder Extremismus vorbeugen.
(2) Durch die Förderung können Honorare, Sachkosten, Fahrtkosten und Mietkosten gedeckt werden.
(3) Für Anträge muss das Antragsformular des Jugendforums genutzt werden. Das Formular ist von drei Personen im Alter von 14-27 Jahren zu unterschreiben. Anträge müssen eine Woche vor der Sitzung des Jugendforums per E-Mail oder Post eingereicht werden.
(4) Mindestens eine:r der Antragstellenden muss bei der Sitzung anwesend sein, um Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu bereinigen.
(5) Die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie überprüft innerhalb von sieben Werktagen die Einhaltung der Fördergrundsätze. Das Organisationsteam und die Antragsstellenden sind zu benachrichtigen, falls ein Antrag den Fördergrundsätzen nicht entspricht. Fehler, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung behoben werden, führen zur Nichtigkeit des Beschlusses.
§ 5 Abstimmungen über Projektanträge
(1) Über die Vergabe der Fördermittel für Projektanträge entscheidet das Jugendforum. Die Mitglieder des Jugendforums stimmen über Anträge ab.
(2) Der Antrag ist mit einer einfachen Stimmmehrheit der Mitglieder angenommen.
(3) Anträge des Jugendbeteiligungsfonds werden, nach einer Prüfung vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl, in der gleichen Art vom Jugendforum abgestimmt.
(4) Über dringende Anträge kann per E-Mail abgestimmt werden. Ein Antrag ist dringend, wenn Kosten für das Projekt vor dem nächsten Jugendforum anfallen. Die Antragsstellenden müssen die Dringlichkeit ihres Antrags schriftlich erklären und für Fragen bereitstehen.
§ 6 Verwendungsnachweis
(1) Die Antragstellenden verpflichten sich dazu, innerhalb eines Monats nach Beendigung ihres Projekts einen Verwendungsnachweis beim Jugendforum einzureichen.
(2) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einer Kosten-aufstellung und enthält Angaben zu
1. dem Ablauf des Projekts,
2. der Anzahl der Personen, die vom Projekt erreicht wurden,
3. der Kostenaufstellung mit Kopien aller Belege,
4. einer Reflektion der Antragsstellenden zu ihrem Projekt,
5. einem Belegexemplar, wenn vorhanden (z.B. Fotos, Plakate, Flyer).
(3) Die Antragstellenden werden gebeten, nach Beendigung des geförderten Projektes ihr Projekt vor dem Jugendforum Rostock zu präsentieren.
§ 7 Förderablauf
(1) Die Koordinierungs- und Fachstelle informiert die Antragstellenden über das Votum des Jugendforums und vereinbart die Finanzierungsmodalitäten mit diesen.
(2) Der eingereichte Verwendungsnachweis wird durch die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie überprüft. Ist dieser vollständig und richtig, werden den Antragstellenden die Kosten für das Projekt bis maximal zur beschlossenen Fördersumme überwiesen. Sind die Projektkosten niedriger als die beschlossene Fördersumme, werden die Mittel dem Jugendfonds der Partnerschaft für Demokratie zurückgeführt.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogenen Daten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern) werden nur bei der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie gespeichert und DSGV-konform verwendet.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung des Jugendforums tritt mit Ablauf der Sitzung ihrer Verabschiedung durch die Mehrheit seiner Mitglieder in Kraft. Sie gilt so lange, bis eine neue Geschäfts-ordnung in Kraft gesetzt wird. Gleichzeitig verliert die vorherige Geschäftsordnung ihre Gültigkeit.
Kontaktdaten
Jugendforum Rostock
Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie
der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
c/o Bunt statt braun e.V.
Lange Straße 9a
18055 Rostock
Telefon: 0381 2523 561
orga@buntstattbraun.de
Rostock, den 10. Dezember 2022